Behandlungskosten und Ablauf
Behandlungshonorare und Erstattung
Meine Behandlungshonorare orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Klienten mit privater Krankenversicherung, Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Beihilfeanspruch und gesetzlich Versicherte mit einer entsprechenden Zusatzversicherung erhalten die Behandlungskosten in der Regel durch ihre Versicherung erstattet.
Eine Verordnung durch einen Arzt ist nicht erforderlich.
Probesitzung
Falls Sie an einer ganzheitlichen Körpertherapie mit mir interessiert sind, werde ich zunächst mit Ihnen eine probatorische Sitzung vereinbaren, in der Sie mich und meine Arbeitsweise konkret kennenlernen können und in der ich Sie bereits behandeln werde. Zugleich erhalte ich dabei einen Eindruck davon, ob ich Ihnen mit meiner therapeutischen Arbeit helfen kann. Erst danach fällt die Entscheidung zum Beginn der Körpertherapie.
Dauer
Die eigentliche Körpertherapie dauert meist nicht länger als 10 bis 12 einstündige Sitzungen in optimalerweise wöchentlichem Abstand. Weitere Auskünfte erteile ich Ihnen gerne auf Anfrage.
Bertram Wohak
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